Tätigkeiten des Maurers
Ein Maurer ist ein Bauhandwerker, dessen namensgebende Kerntätigkeit die Erstellung von Mauerwerk ist. Der Maurer ist der Hauptbauhandwerker des Rohbaus. Daher führt er bei kleineren Bauprojekten (Einfamilienhäuser) meist auch Beton-, Stahlbeton-, Estrich- und Putz- sowie Abdichtungs- und Entwässerungsarbeiten aus. Im Zuge der fortschreitenden Arbeitsteilung im Bauwesen haben sich für viele Bereiche des breiten Berufsbilds des Maurers zusätzlich Spezialisten mit engerem Berufsbild entwickelt, die vorwiegend auf größeren Baustellen tätig sind. Beispielsweise können Maurer sich betrieblich spezialisieren und auch als Betoninstandsetzer arbeiten.
Überbetriebliche Kurse
Die Kurse haben den Zweck, den Lernenden in die grundlegenden Fertigkeiten des Berufes einzuführen. Er soll während der anschliessenden Tätigkeit im Lehrbetrieb das im Kurs Erlernte ohne ständige Überwachung durch den Berufsbildner an praktischen Arbeiten anwenden können; dabei werden die Grundfertigkeiten geübt, gefestigt und vertieft. Der Besuch der Kurse ist für alle Lernende obligatorisch.
Überbetriebliche Kurse Maurer EFZ:
1. bis 3. Lehrjahr: je 2 x 3 Wochen in der Lehrhalle Sulgen
Überbetriebliche Kurse Maurer EFZ (verkürzt):
1. bis 2. Lehrjahr: je 3 x 3 Wochen in der Lehrhalle Sulgen
Überbetriebliche Kurse Maurer EBA:
1. bis 2. Lehrjahr: je 2 x 3 Wochen in der Lehrhalle Sulgen
Überbetriebliche Kurse Verkehrswegbauer EFZ, EBA
Je nach Beruf: 35 bis 50 Tage zu 8 Stunden bei der Infra in Sursee
Eine Übersicht der Ausbildungsbetriebe findest du unter: www.berufsberatung.ch
Ausbildung nach Art. 32
Wer kann ohne berufliche Grundbildung das Fähigkeitszeugnis erwerben?
Erwachsene können einen Berufsabschluss nachholen. Art. 32 der Berufsbildungsverordnung, welcher die Prüfungszulassung regelt, lautet: „Wurden Qualifikationen ausserhalb eines geregelten Bildungsganges erworben, so setzt die Zulassung zum Qualifikationsverfahren eine mindestens fünfjährige berufliche Erfahrung voraus.“ In den Verordnungen über die berufliche Grundbildung der einzelnen Berufe sind die Sonderfälle geregelt. Das Merkblatt „Qualifikationsverfahren für Erwachsene ohne berufliche Grundbildung“ und/oder das Gesuchsformular „Anmeldung Qualifikationsverfahren“, sowie weitere Informationen erhalten Sie unter: www.abb.tg.ch