Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die revidierten Baumeisterausschreibungsunterlagen genehmigt. Die Unterlagen werden mit der neuen Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen harmonisiert.

Die Vorlagendokumente sind nun so ausgestaltet, dass sie sich nicht widersprechen, keine Doppelspurigkeiten aufweisen und vollständig sind. Sie sind für die meisten Ausschreibungsfälle im Tiefbauamt passend, können jedoch für Spezialfälle auch angepasst werden. Durch diese standardisierten Vorlagen werden nach einer kurzen Eingewöhnungszeit für die ausschreibende Stelle, für die Anbieter und für die Angebotsauswerter wesentliche Effizienzgewinne bei erheblich verbesserter Rechtssicherheit und deutlich kleinerem Prozess- und Kostenrisiko feststellbar sein.